Standesamt Alsdorf

Anschrift

Standesamt Alsdorf
Burgstraße 17
52477 Alsdorf


Mail:
info@alsdorf.de

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Öffnungszeiten*:

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Alsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 24 04) 5 02 20
E-Mail: info@alsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Alsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Alsdorf

Definition

Eine Ehe beschreibt eine dokumentierte, überwiegend juristisch geregelte, festgemachte Erklärung einer Beziehung von zwei Einzelpersonen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung bei der Behörde in Alsdorf einleiten und die hierbei notwendigen Nachweise. holen. Unbedingt sollten Sie direkt im Alsdorf antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht in Alsdorf sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in geschriebener Form beauftragen, die Ehevereinigung zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Alsdorf angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.

 

Sind Sie in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Sollte dies zutreffen ist eine Trauung nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

Kommen Sie aus dem Ausland?

Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen fixen Zeitpunkt die Hochzeit festlegen.

Unterlagen

Meist sind folgende Dokumente vorzuzeigen:

 Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen erforderlich sein! Ihr Trauamt in Alsdorf berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Alsdorf zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten
Alsdorf

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Köln

Kreis

Höhe
163 m ü. NHN

Fläche
31,68 km2

Einwohner
47.678 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
1505 Einwohner je km2

Postleitzahl
52477

Vorwahl
02404

KFZ Kennzeichen
AC, MON

Gemeindeschlüssel
05 3 34 004

Bürgermeister
Alfred Sonders (SPD)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

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