Standesamt Ahaus

Anschrift

Standesamt Ahaus
Rathausplatz 1
48683 Ahaus


Mail:
standesamt@ahaus.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:30 / 14:30 – 16:30
Dienstag: 09:00 – 12:30 / 14:30 – 16:30
Mittwoch: 09:00 – 12:30 / 14:30 – 16:30
Donnerstag: 09:00 – 12:30 / 14:30 – 16:30
Freitag: 09:00 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ahaus vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 25 61) 7 27 60
E-Mail: standesamt@ahaus.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ahaus.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ahaus

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Ahaus ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Ahaus geboren sind.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Praxis übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamtsbüro Ahaus die Urkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Sorten von Geburtsbescheinigungen, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Das Dokument wird bei mannigfaltige administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Ahaus einen Ersatz anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ahaus

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine begründete, zumeist legitim legale, verankerte Basis einer Beziehung von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Ahaus anmelden und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu holen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Ahaus antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Einschreibung der Heirat amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Ahaus beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Ahaus zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der notwendigen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Ahaus

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Münster

Kreis

Höhe
50 m ü. NHN

Fläche
151,24 km2

Einwohner
39.658 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
262 Einwohner je km2

Postleitzahl
48683

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
BOR, AH, BOH

Gemeindeschlüssel
05 5 54 004

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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Stadtgeschichte Standesamt

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