Standesamt Großrosseln völklingen Zuständig Helga

Anschrift

Standesamt Großrosseln völklingen Zuständig Helga
Klosterplatz 2-3
66352 Goßrosseln


Mail:
standesamt@grossrosseln-voelklingen-zustaendig-helga.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großrosseln völklingen Zuständig Helga vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grossrosseln-voelklingen-zustaendig-helga.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großrosseln völklingen Zuständig Helga.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Großrosseln völklingen Zuständig Helga

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine anerkannte, gewöhnlich gesetzlich geregelte, festgemachte Kennzeichung eines Beisammenseins von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt Großrosseln völklingen Zuständig Helga aufnehmen und die hierbei relevanten Nachweise. besorgen. Generell müssen Sie selbst bei der Behörde in Großrosseln völklingen Zuständig Helga erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Großrosseln völklingen Zuständig Helga antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dafür ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen beim Heiratsamt Großrosseln völklingen Zuständig Helga. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Hochzeit zu melden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Großrosseln völklingen Zuständig Helga angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, getrennt, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn der Ehebund im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen konkreten Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Nachweise vorzuweisen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Amt in Großrosseln völklingen Zuständig Helga stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Großrosseln völklingen Zuständig Helga zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Großrosseln völklingen Zuständig Helga

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Großrosseln völklingen Zuständig Helga

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Goßrosseln.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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