Standesamt Zweibrücken

Anschrift

Standesamt Zweibrücken
Herzogstr. 1
66482 Zweibrücken


Mail:
standesamt@zweibruecken.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Zweibrücken vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 32) 87 13 79
E-Mail: standesamt@zweibruecken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Zweibrücken.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Zweibrücken

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Zweibrückengeborene Personen beim Standesamt Zweibrücken zu beantragen.

Hier einige einige wenige Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamt Zweibrücken das Dokument aus. Es finden sich variantenreiche Kategorien der Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird gebraucht zu unterschiedliche administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls die Urkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Zweibrücken eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Zweibrücken

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine erklärte, weitgehend rechtlich geregelte, festgemachte Basis einer Verbindung zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung beim Standesamt in Zweibrücken einleiten und die hierbei wichtigen Anträge und Urkunden beschaffen. Unbedingt müssen Sie selber beim Amt in Zweibrücken erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Anmeldung der Verehelichung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Stadtbüro in Zweibrücken stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.