Standesamt Wirft

Anschrift

Standesamt Wirft
Kirchstraße 15
53518 Adenau


Mail:
standesamt@stadt-adenau.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wirft vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-adenau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wirft.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wirft

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Wirftgeborene Personen beim Standesamt Wirft zu beantragen.

Anbei verschiedene allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Amt Wirft das Dokument aus. Es existieren variantenreiche Versionen der Geburtsnachweisen, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Sofern die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Wirft eine Duplikaturkunde anfordern. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wirft

Definition

Eine Verehelichung definiert eine dokumentierte, meistenteils rechtens zulässige, untermauerte Basis einer Verbindung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Standesamt in Wirft einleiten und die hierbei notwendigen Nachweise. erhalten. Unbedingt müssen Sie offiziell beim Amt in Wirft vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dazu ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schreiben der Behörde. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Unterlagen notwendig sein! Ihr Amt in Wirft klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Wirft

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Ahrweiler

Höhe
300 m ü. NHN

Fläche
18,56 km2

Einwohner
3020 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
163 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
02691

KFZ Kennzeichen
AW

Gemeindeschlüssel
07 1 31 001

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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