Standesamt Wintrich

Anschrift

Standesamt Wintrich
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues


Mail:
k.brinkmann@bernkastel-kues.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wintrich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 65 31) 5 41 35
E-Mail: k.brinkmann@bernkastel-kues.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wintrich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wintrich

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Wintrich geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Wintrich eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Normalerweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch können auch die Eltern selbst die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Wintrich die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Kategorien von Geburtsurkunden, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht bei mannigfaltige administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Wintrich eine Duplikaturkunde bitten. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben sowie eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wintrich

Definition

Eine Heirat beschreibt eine erklärte, überwiegend rechtlich zugestandene, gesicherte Grundlage eines Bündnisses mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Wintrich aufnehmen und die dazu notwendigen Unterlagen zu erhalten. Prinzipiell sollten Sie selbst beim Amt in Wintrich erscheinen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht in Wintrich sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Amt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Registration der Verehelichung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können weitere Papiere gefordert sein! Das Standesamt in Wintrich berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Wintrich zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Wintrich

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Bernkastel-Wittlich

Höhe
110 m ü. NHN

Fläche
23,71 km2

Einwohner
7114 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
300 Einwohner je km2

Postleitzahl
54470

Vorwahl
06531

KFZ Kennzeichen
WIL, BKS

Gemeindeschlüssel
07 2 31 008

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Wintrich

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