Standesamt Weingarten (Pfalz)

Anschrift

Standesamt Weingarten (Pfalz)
Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld


Mail:
standesamt@weingarten-pfalz.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weingarten (Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@weingarten-pfalz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weingarten (Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Weingarten (Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Weingarten (Pfalz) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Weingarten (Pfalz) beantragen.

Im Folgenden sind einige wenige grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Normalerweise übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert die Behörde in Weingarten (Pfalz) die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden variantenreiche Typen von Geburtsbescheinigungen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird für vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Weingarten (Pfalz) einen Ersatz anfordern. Dafür benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Weingarten (Pfalz)

Definition

Eine Trauung definiert eine erklärte, gewöhnlich gerecht zulässige, gesicherte Grundlage eines Verbunds zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Amt in Weingarten (Pfalz) einleiten und die hierbei relevanten Dokumente erhalten. Unbedingt müssen Sie selbst im Weingarten (Pfalz) auftreten. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht in Weingarten (Pfalz) sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben der Behörde. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original eingereicht werden, nicht Originale gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen werden weitere Untelagen notwendig sein! Das Standesamt in Weingarten (Pfalz) berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Weingarten (Pfalz) schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.