Standesamt Weiler bei Monzingen

Anschrift

Standesamt Weiler bei Monzingen
Marktplatz 11
55566 Bad Sobernheim


Mail:
standesamt@stadt.bad-sobernheim.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weiler bei Monzingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt.bad-sobernheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weiler bei Monzingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Weiler bei Monzingen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Weiler bei Monzingengeboren wurden, beim Standesamt Weiler bei Monzingen beantragt werden.

Nachstehend sind mehrere allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Meistens übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen können ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Weiler bei Monzingen die Urkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Arten der Geburtsnachweisen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird benötigt für unterschiedliche bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Weiler bei Monzingen eine Ersatzurkunde anfordern. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie eine Identifikation, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Weiler bei Monzingen

Definition

Eine Heirat bestimmt eine bewiesene, gewöhnlich rechtens rechtmäßige, gefestigte Form einer Beziehung zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Amt in Weiler bei Monzingen anzeigen und die hierbei erforderlichen Papiere holen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich beim Standesamt Weiler bei Monzingen auftauchen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Weiler bei Monzingen sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Eintragung der Trauung wirksam. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schriftstück vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Weiler bei Monzingen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Weiler bei Monzingen zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.