Standesamt Waldfischbach-Burgalben

Anschrift

Standesamt Waldfischbach-Burgalben
Friedhofstraße 3
67714 Waldfischbach-Burgalben


Mail:
standesamt@waldfischbach-burgalben.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Waldfischbach-Burgalben vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@waldfischbach-burgalben.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Waldfischbach-Burgalben.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Waldfischbach-Burgalben

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Waldfischbach-Burgalbengeborene Personen beim Standesamt Waldfischbach-Burgalben zu beantragen.

Anbei verschiedene Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Regel besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Waldfischbach-Burgalben das Dokument aus. Es gibt mannigfaltige Typen von Geburtsnachweisen, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird benötigt für verschiedene Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Waldfischbach-Burgalben eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck werden meistens persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Waldfischbach-Burgalben

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine anerkannte, zumeist rechtens rechtmäßige, verankerte Grundlage einer Beziehung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Waldfischbach-Burgalben anmelden und die dazu erforderlichen Papiere erhalten. Grundsätzlich sollten Sie selber im Waldfischbach-Burgalben erscheinen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann er den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben vorliegen, Kopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Dokumente vonnöten sein! Das Amt in Waldfischbach-Burgalben ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Waldfischbach-Burgalben schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.