Standesamt Waldalgesheim

Anschrift

Standesamt Waldalgesheim
Am Burggraben 7
55411 Bingen am Rhein


Mail:
standesamt@bingen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Waldalgesheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 67 21) 18 43 06
E-Mail: standesamt@bingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Waldalgesheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Waldalgesheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Waldalgesheim geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Waldalgesheim eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind verschiedene Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Praxis übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamtsbüro Waldalgesheim das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedenartige Typen der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt für verschiedene bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Waldalgesheim eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Waldalgesheim

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine amtliche, meistens zulässig zugestandene, festgemachte Bestätigung einer Bindung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Trauung beim Standesamt in Waldalgesheim anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Dokumente besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Waldalgesheim vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Waldalgesheim antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dafür mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Hochzeit wirksam. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück der Behörde. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andere Unterlagen unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Waldalgesheim informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Waldalgesheim

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Mainz-Bingen

Höhe
89 m ü. NHN

Fläche
37,71 km2

Einwohner
25.757 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
683 Einwohner je km2

Postleitzahl
55411

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
MZ, BIN

Gemeindeschlüssel
07 3 39 005

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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