Standesamt Vollmersbach

Anschrift

Standesamt Vollmersbach
Brühlstraße 16
55756 Herrstein


Mail:
standesamt@vollmersbach.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Vollmersbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@vollmersbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Vollmersbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Vollmersbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Vollmersbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Vollmersbach geboren sind.

Hier einige mehrere allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Praxis übernimmt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings können gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt die Behörde in Vollmersbach die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Sorten der Geburtsnachweisen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht für verschiedene Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Vollmersbach eine neue Urkunde ersuchen. Dafür werden normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Vollmersbach

Definition

Eine Heirat benennt eine begründete, weitgehend rechtens zugestandene, gefestigte Bestätigung einer Bindung gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Vollmersbach aufnehmen und die zu diesem Zweck relevanten Papiere erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell bei der Behörde in Vollmersbach vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Trauung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente wichtig sein! Das Standesamt in Vollmersbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Vollmersbach zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.