Standesamt Vielbach

Anschrift

Standesamt Vielbach
Am Saynbach 5 – 7
56242 Selters (Westerwald)


Mail:
standesamt@stadt-selters.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Vielbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-selters.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Vielbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Vielbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Vielbachgeboren wurden, beim Standesamt Vielbach beantragt werden.

Nachstehend sind einige allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamt Vielbach die Geburtsurkunde aus. Es existieren diverse Versionen der Geburtsnachweisen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird benötigt für diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Vielbach eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten sowie eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Vielbach

Definition

Eine Verehelichung bildet eine erklärte, überwiegend gesetzlich legale, belegte Grundlage eines Verbunds beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt Vielbach anzeigen und die dafür notwendigen Papiere besorgen. Prinzipiell sollten Sie selber bei der Behörde in Vielbach antreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht in Vielbach sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument vom Standesamt. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andere Belege erforderlich sein! Das Amt in Vielbach berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Vielbach schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.