Standesamt Utscheid

Anschrift

Standesamt Utscheid
Pestalozzistraße 7
54673 Neuerburg


Mail:
standesamt@neuerburg-eifel.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Utscheid vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neuerburg-eifel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Utscheid.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Utscheid

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Utscheid ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Utscheid geboren sind.

Im Weiteren sind einige Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen können gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamt Utscheid die Geburtsurkunde aus. Es gibt variantenreiche Sorten der Geburtsnachweisen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern die Urkunde verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Utscheid eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden normalerweise personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Utscheid

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine begründete, gewöhnlich zulässig zulässige, untermauerte Erklärung eines Verbunds beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Vermählung bei der Behörde in Utscheid einleiten und die hierfür erforderlichen Dokumente beschaffen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Utscheid vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Trauamt in Utscheid stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Utscheid

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm

Höhe
330 m ü. NHN

Fläche
10,17 km2

Einwohner
1544 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
152 Einwohner je km2

Postleitzahl
54673

Vorwahl
06564

KFZ Kennzeichen
BIT, PRÜ

Gemeindeschlüssel
07 2 32 088

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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