Standesamt Steinen (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Steinen (Rheinland-Pfalz)
Am Saynbach 5 – 7
56242 Selters (Westerwald)


Mail:
standesamt@stadt-selters.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steinen (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-selters.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steinen (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Steinen (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Steinen (Rheinland-Pfalz) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Steinen (Rheinland-Pfalz) eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie ein paar generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Praxis erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamt Steinen (Rheinland-Pfalz) die Urkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Formen von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt für diverse Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Steinen (Rheinland-Pfalz) einen Ersatz anfordern. Hierfür benötigt man üblicherweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Steinen (Rheinland-Pfalz)

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine erklärte, weitgehend zulässig erlaubte, verankerte Begründung einer Beziehung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt in Steinen (Rheinland-Pfalz) erklären und die dafür erforderlichen Papiere besorgen. Unbedingt sollten Sie persönlich bei der Behörde in Steinen (Rheinland-Pfalz) antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Amt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Heirat amtlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Kopien sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente relevant sein! Ihr Amt in Steinen (Rheinland-Pfalz) berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Steinen (Rheinland-Pfalz) zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Steinen (Rheinland-Pfalz)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Westerwaldkreis

Höhe
244 m ü. NHN

Fläche
8,7 km2

Einwohner
2876 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
331 Einwohner je km2

Postleitzahl
56242

Vorwahl
02626

KFZ Kennzeichen
WW

Gemeindeschlüssel
07 1 43 067

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Steinen (Rheinland-Pfalz)

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