Standesamt Steinborn

Anschrift

Standesamt Steinborn
Hubert-Prim-Straße 7
54634 Bitburg


Mail:
standesamt@bitburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steinborn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bitburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steinborn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Steinborn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Steinborn geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Steinborn beantragen.

Hier einige verschiedene grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamt Steinborn das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedene Typen von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht für mannigfaltige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Steinborn einen Ersatz beantragen. Zu diesem Zweck werden meistens persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Steinborn

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine erklärte, weitgehend legitim zugestandene, gefestigte Begründung einer Verbindung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Trauung bei der Behörde in Steinborn anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Prinzipiell sollten Sie persönlich im Steinborn vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andere Unterlagen relevant sein! Das Standesamt in Steinborn klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Steinborn zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Steinborn

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm

Höhe
339 m ü. NHN

Fläche
47,55 km2

Einwohner
15.700 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
330 Einwohner je km2

Postleitzahl
54634

Vorwahl
06561

KFZ Kennzeichen
BIT, PRÜ

Gemeindeschlüssel
07 2 32 018

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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