Standesamt Steinbach am Glan

Anschrift

Standesamt Steinbach am Glan
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg


Mail:
standesamt@steinbach-am-glan.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steinbach am Glan vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@steinbach-am-glan.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steinbach am Glan.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Steinbach am Glan

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Steinbach am Glan geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Steinbach am Glan beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamtsbüro Steinbach am Glan das Dokument aus. Es gibt variantenreiche Versionen von Geburtsurkunden, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Das Dokument wird verwendet bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Steinbach am Glan eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Steinbach am Glan

Definition

Eine Ehe bildet eine begründete, meistenteils rechtens zulässige, untermauerte Form einer Bindung beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Eheschließung beim Standesamt Steinbach am Glan einleiten und die hierbei relevanten Nachweise. beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst beim Standesamt Steinbach am Glan vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dazu viele Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Eintragung der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Dokumente notwendig sein! Das Amt in Steinbach am Glan stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.