Standesamt Stein-Neukirch

Anschrift

Standesamt Stein-Neukirch
Hauptstraße 55
56477 Rennerod


Mail:
standesamt@stadt-rennerod.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stein-Neukirch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-rennerod.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stein-Neukirch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Stein-Neukirch

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Stein-Neukirch geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Stein-Neukirch eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei ein paar Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Praxis erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz können ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamt Stein-Neukirch die Urkunde aus. Man unterscheidet diverse Versionen von Geburtsnachweisen, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Sie wird gebraucht für diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern das Dokument abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Stein-Neukirch eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür benötigt man in der Regel personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Stein-Neukirch

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine dokumentierte, zumeist juristisch zulässige, gefestigte Kennzeichung einer Vereinigung von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung bei der Behörde in Stein-Neukirch aufnehmen und die hierfür relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich im Stein-Neukirch vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Stein-Neukirch antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schreiben der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen werden weitere Untelagen vonnöten sein! Das Standesamt in Stein-Neukirch ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.