Standesamt Starkenburg

Anschrift

Standesamt Starkenburg
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach


Mail:
standesamt@traben-trarbach.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Starkenburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@traben-trarbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Starkenburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Starkenburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Starkenburg geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Starkenburg beantragen.

Im Weiteren sind einige wenige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Meistens vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamt Starkenburg das Dokument aus. Es finden sich verschiedenartige Arten von Geburtsdokumenten, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird eingesetzt bei diverse Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Starkenburg eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben und eine Identifikation, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Starkenburg

Definition

Eine Hochzeit bildet eine begründete, weitgehend gerecht zulässige, verankerte Begründung eines Beisammenseins mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Amt in Starkenburg anzeigen und die dafür erforderlichen Dokumente beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim Amt in Starkenburg auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Starkenburg antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es abweichende Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Trauung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument der Behörde. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen gewünscht sein! Das Standesamt in Starkenburg berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Starkenburg zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Starkenburg

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Bernkastel-Wittlich

Höhe
110 m ü. NHN

Fläche
31,35 km2

Einwohner
5591 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
178 Einwohner je km2

Postleitzahl
56841

Vorwahl
06541

KFZ Kennzeichen
WIL, BKS

Gemeindeschlüssel
07 2 31 124

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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