Standesamt Seck

Anschrift

Standesamt Seck
Hauptstraße 55
56477 Rennerod


Mail:
standesamt@stadt-rennerod.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Seck vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-rennerod.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Seck.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Seck

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Seck geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Seck eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie verschiedene Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Meistens vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Amt Seck das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedene Versionen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Seck eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden normalerweise persönliche Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Seck

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine dokumentierte, meistenteils zulässig statthafte, gestärkte Form einer Verbindung zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Seck anzeigen und die dafür wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie selbst bei der Behörde in Seck erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, kann er die andere Person schriftlich zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Seck antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage werden weitere Untelagen erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Seck beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Seck

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Westerwaldkreis

Höhe
460 m ü. NHN

Fläche
18,14 km2

Einwohner
4435 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
244 Einwohner je km2

Postleitzahl
56477

Vorwahl
02664

KFZ Kennzeichen
WW

Gemeindeschlüssel
07 1 43 286

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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