Standesamt Schutz

Anschrift

Standesamt Schutz
Leopoldstraße 29
54550 Daun


Mail:
standesamt@stadt-daun.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schutz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-daun.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schutz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schutz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Schutzgeborene Personen beim Standesamt Schutz zu beantragen.

Nachstehend sind mehrere grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Normalerweise vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamt Schutz die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich diverse Versionen von Geburtsurkunden, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt für mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Schutz eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck werden gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schutz

Definition

Eine Ehe bestimmt eine anerkannte, zumeist gerecht geregelte, untermauerte Grundlage einer Verbindung von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung beim Amt in Schutz anmelden und die hierfür relevanten Dokumente besorgen. Unbedingt sollten Sie persönlich bei der Behörde in Schutz vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss deswegen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Nachbildungen reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen relevant sein! Das Hochzeitsamt in Schutz informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Schutz zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.