Standesamt Schöneberg (Langenlonsheim)

Anschrift

Standesamt Schöneberg (Langenlonsheim)
Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim


Mail:
standesamt@schoeneberg-langenlonsheim.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schöneberg (Langenlonsheim) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schoeneberg-langenlonsheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schöneberg (Langenlonsheim).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schöneberg (Langenlonsheim)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Schöneberg (Langenlonsheim) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Schöneberg (Langenlonsheim) beantragen.

Im Folgenden sind mehrere Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Meistens besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können auch die Eltern persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Amt Schöneberg (Langenlonsheim) die Geburtsurkunde aus. Es gibt verschiedenartige Sorten der Geburtsnachweisen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird verwendet bei verschiedene bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Schöneberg (Langenlonsheim) eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür werden in der Regel personenbezogene Daten und ein Ausweis, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schöneberg (Langenlonsheim)

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine dokumentierte, vorwiegend gerecht statthafte, gestärkte Bestätigung einer Beziehung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Eheschließung beim Standesamt Schöneberg (Langenlonsheim) anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Generell müssen Sie eigenhändig im Schöneberg (Langenlonsheim) vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Schöneberg (Langenlonsheim) antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist erforderlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Schöneberg (Langenlonsheim) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Schöneberg (Langenlonsheim) zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einholung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.