Standesamt Schöndorf (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Schöndorf (Rheinland-Pfalz)
Untere Kirchstraße 1
54320 Waldrach


Mail:
standesamt@schoendorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schöndorf (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schoendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schöndorf (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schöndorf (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Schöndorf (Rheinland-Pfalz) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schöndorf (Rheinland-Pfalz) geboren sind.

Nachfolgend finden Sie einige Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Praxis führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamt Schöndorf (Rheinland-Pfalz) das Dokument aus. Man unterscheidet variantenreiche Versionen von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird verwendet für vielfältige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Schöndorf (Rheinland-Pfalz) eine Ersatzurkunde anfordern. Hierfür benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben und eine Identifikation, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schöndorf (Rheinland-Pfalz)

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine amtliche, weitgehend legitim erlaubte, untermauerte Bestätigung eines Beisammenseins mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt in Schöndorf (Rheinland-Pfalz) anzeigen und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Generell sollten Sie direkt beim Standesamt Schöndorf (Rheinland-Pfalz) auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Kopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Trauamt in Schöndorf (Rheinland-Pfalz) berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.