Standesamt Schönborn (Aar-Einrich)

Anschrift

Standesamt Schönborn (Aar-Einrich)
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen


Mail:
standesamt@stadt-katzenelnbogen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönborn (Aar-Einrich) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-katzenelnbogen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönborn (Aar-Einrich).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönborn (Aar-Einrich)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Schönborn (Aar-Einrich) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schönborn (Aar-Einrich) geboren sind.

Hier einige einige wenige allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Regel besorgt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamtsbüro Schönborn (Aar-Einrich) die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Typen von Geburtsbescheinigungen, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird bei vielfältige bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern die Geburtsurkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Schönborn (Aar-Einrich) eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönborn (Aar-Einrich)

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine begründete, vorwiegend rechtens erlaubte, festgemachte Kennzeichung eines Beisammenseins zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Schönborn (Aar-Einrich) anzeigen und die hierfür erforderlichen Unterlagen zu holen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Schönborn (Aar-Einrich) antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Schönborn (Aar-Einrich) antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Amt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird in Folge dessen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Trauung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage werden weitere Untelagen gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Schönborn (Aar-Einrich) berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Schönborn (Aar-Einrich) zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Schönborn (Aar-Einrich)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Rhein-Lahn-Kreis

Höhe
280 m ü. NHN

Fläche
9,18 km2

Einwohner
2240 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
244 Einwohner je km2

Postleitzahl
56368

Vorwahl
06486

KFZ Kennzeichen
EMS, DIZ, GOH

Gemeindeschlüssel
07 1 41 068

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schönborn (Aar-Einrich)

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