Standesamt Schönbach (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Schönbach (Rheinland-Pfalz)
Leopoldstraße 29
54550 Daun


Mail:
standesamt@stadt-daun.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönbach (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-daun.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönbach (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönbach (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Schönbach (Rheinland-Pfalz)geborene Personen beim Standesamt Schönbach (Rheinland-Pfalz) zu beantragen.

Hier einige ein paar generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Generell besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch können auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert die Behörde in Schönbach (Rheinland-Pfalz) die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich variantenreiche Kategorien von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Das Dokument wird benötigt zu verschiedene bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Falls die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Schönbach (Rheinland-Pfalz) eine Ersatzurkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönbach (Rheinland-Pfalz)

Definition

Eine Vermählung bildet eine begründete, weitgehend juristisch rechtmäßige, gefestigte Form einer Vereinigung gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Amt in Schönbach (Rheinland-Pfalz) anzeigen und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell beim Standesamt Schönbach (Rheinland-Pfalz) antreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Anmeldung der Heirat amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Schönbach (Rheinland-Pfalz) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Schönbach (Rheinland-Pfalz) zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Schönbach (Rheinland-Pfalz)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Vulkaneifel

Höhe
410 m ü. NHN

Fläche
49,02 km2

Einwohner
8059 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
164 Einwohner je km2

Postleitzahl
54550

Vorwahl
06592

KFZ Kennzeichen
DAU

Gemeindeschlüssel
07 2 33 501

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schönbach (Rheinland-Pfalz)

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