Standesamt Schleid (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Schleid (Rheinland-Pfalz)
Hubert-Prim-Straße 7
54634 Bitburg


Mail:
standesamt@bitburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schleid (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bitburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schleid (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schleid (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Schleid (Rheinland-Pfalz)geborene Personen beim Standesamt Schleid (Rheinland-Pfalz) zu beantragen.

Hier sind einige wenige Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch können auch die Eltern selbst die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Schleid (Rheinland-Pfalz) die Geburtsurkunde aus. Es gibt verschiedene Versionen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird verwendet zu vielfältige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Sofern das Dokument verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Schleid (Rheinland-Pfalz) eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck werden üblicherweise persönliche Daten und ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schleid (Rheinland-Pfalz)

Definition

Eine Verehelichung definiert eine behördliche, zumeist juristisch erlaubte, gesicherte Begründung einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Schleid (Rheinland-Pfalz) aufnehmen und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden besorgen. Generell sollten Sie eigenhändig im Schleid (Rheinland-Pfalz) vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Schleid (Rheinland-Pfalz) antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andere Belege notwendig sein! Ihr Hochzeitsamt in Schleid (Rheinland-Pfalz) berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Schleid (Rheinland-Pfalz) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Schleid (Rheinland-Pfalz)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm

Höhe
339 m ü. NHN

Fläche
47,55 km2

Einwohner
15.700 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
330 Einwohner je km2

Postleitzahl
54634

Vorwahl
06561

KFZ Kennzeichen
BIT, PRÜ

Gemeindeschlüssel
07 2 32 018

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schleid (Rheinland-Pfalz)

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