Standesamt Schleich

Anschrift

Standesamt Schleich
Brückenstraße 26
54338 Schweich


Mail:
standesamt@stadt-schweich.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schleich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-schweich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schleich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schleich

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Schleich geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Schleich beantragen.

Anbei mehrere allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Üblicherweise vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt die Behörde in Schleich die Urkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Formen der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird benötigt für mannigfaltige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Schleich eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten sowie eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schleich

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine begründete, vorwiegend zulässig zugestandene, verankerte Kennzeichung einer Vereinigung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Schleich erklären und die hierfür erforderlichen Anträge und Urkunden besorgen. Grundsätzlich sollten Sie selber bei der Behörde in Schleich antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Schleich sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Schreiben erforderlich sein! Das Amt in Schleich beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Schleich zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.