Standesamt Schifferstadt

Anschrift

Standesamt Schifferstadt
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt


Mail:
standesamt@schifferstadt.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schifferstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 62 35) 4 43 06
E-Mail: standesamt@schifferstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schifferstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schifferstadt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Schifferstadtgeborene Personen beim Standesamt Schifferstadt zu beantragen.

Anbei einige wenige allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Praxis verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, dennoch dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Amt Schifferstadt die Urkunde aus. Es existieren variantenreiche Sorten von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird für diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Sollte die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Schifferstadt eine neue Urkunde bitten. Dafür werden meistens personenbezogene Daten und eine Identifikation, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schifferstadt

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine behördliche, gewöhnlich legitim statthafte, festgemachte Form einer Verbindung von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Schifferstadt erklären und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt müssen Sie selbst im Schifferstadt auftreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Kopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen werden weitere Untelagen gewünscht sein! Ihr Trauamt in Schifferstadt klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schifferstadt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Schifferstadt

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis

Höhe
104 m ü. NHN

Fläche
28,06 km2

Einwohner
20.403 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
727 Einwohner je km2

Postleitzahl
67105

Vorwahl
06235

KFZ Kennzeichen
RP

Gemeindeschlüssel
07 3 38 025

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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