Standesamt Sankt Martin

Anschrift

Standesamt Sankt Martin
Immengartenstraße 24
67487 Maikammer


Mail:
standesamt@sankt-martin.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sankt Martin vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@sankt-martin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sankt Martin.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sankt Martin

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Sankt Martingeborene Personen beim Standesamt Sankt Martin zu beantragen.

Hier sind zahlreiche allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamt Sankt Martin die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung diverse Typen der Geburtsnachweisen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht für unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Sankt Martin einen Ersatz beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sankt Martin

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine behördliche, vorwiegend gerecht zulässige, gefestigte Form eines Bündnisses mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Sankt Martin anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. holen. Unbedingt sollten Sie selber bei der Behörde in Sankt Martin erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Sankt Martin sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Abzüge sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Sankt Martin klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Sankt Martin zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.