Standesamt Ruppertsweiler

Anschrift

Standesamt Ruppertsweiler
Exerzierplatzstr. 3
66953 Pirmasens


Mail:
standesamt@pirmasens.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ruppertsweiler vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 31) 84 29 04
E-Mail: standesamt@pirmasens.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ruppertsweiler.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ruppertsweiler

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Ruppertsweilergeborene Personen beim Standesamt Ruppertsweiler zu beantragen.

Im Weiteren sind zahlreiche allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Amt Ruppertsweiler das Dokument aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Formen der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird für mannigfaltige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Ruppertsweiler eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ruppertsweiler

Definition

Eine Verehelichung definiert eine bewiesene, zumeist rechtlich statthafte, untermauerte Basis eines Bündnisses von paarigen Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt Ruppertsweiler erklären und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. beschaffen. Prinzipiell müssen Sie offiziell im Ruppertsweiler auftreten. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben relevant sein! Das Amt in Ruppertsweiler klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Ruppertsweiler zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Ruppertsweiler

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
387 m ü. NHN

Fläche
61,35 km2

Einwohner
40.054 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
653 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
06331

KFZ Kennzeichen
PS

Gemeindeschlüssel
07 3 17 000

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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