Standesamt Roth (Langenlonsheim)

Anschrift

Standesamt Roth (Langenlonsheim)
Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim


Mail:
standesamt@roth-langenlonsheim.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Roth (Langenlonsheim) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@roth-langenlonsheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Roth (Langenlonsheim).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Roth (Langenlonsheim)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Roth (Langenlonsheim) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Roth (Langenlonsheim) beantragen.

Anbei einige grundlegende Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Normalerweise vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings dürfen ebenso die Eltern persönlich die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamtsbüro Roth (Langenlonsheim) das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Versionen von Geburtsurkunden, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Sie wird bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Roth (Langenlonsheim) eine neue Urkunde anfordern. Dafür sind erforderlich normalerweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Roth (Langenlonsheim)

Definition

Eine Heirat bestimmt eine begründete, meistenteils rechtlich statthafte, verankerte Form einer Beziehung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Roth (Langenlonsheim) einleiten und die zu diesem Zweck relevanten Dokumente beziehen. Generell sollten Sie selber beim Standesamt Roth (Langenlonsheim) vorbei kommen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird deswegen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Roth (Langenlonsheim) berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Roth (Langenlonsheim) schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.