Standesamt Rosenkopf

Anschrift

Standesamt Rosenkopf
Herzogstr. 1
66482 Zweibrücken


Mail:
standesamt@zweibruecken.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rosenkopf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 32) 87 13 79
E-Mail: standesamt@zweibruecken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rosenkopf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rosenkopf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Rosenkopfgeboren wurden, beim Standesamt Rosenkopf beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie einige generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Regel verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt die Behörde in Rosenkopf das Dokument aus. Man unterscheidet unterschiedliche Versionen von Geburtsurkunden, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Rosenkopf eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und eine Identifikation, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rosenkopf

Definition

Eine Trauung beschreibt eine amtliche, überwiegend zulässig geregelte, festgemachte Bestätigung einer Beziehung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Heirat beim Standesamt Rosenkopf aufnehmen und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich bei der Behörde in Rosenkopf vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, darf dieser den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Rosenkopf sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Amt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für das Recht der Trauung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andere Unterlagen notwendig sein! Das Trauamt in Rosenkopf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Rosenkopf zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Besorgung der erforderlichen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Rosenkopf

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
226 m ü. NHN

Fläche
70,64 km2

Einwohner
34.091 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
483 Einwohner je km2

Postleitzahl
66482

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
ZW

Gemeindeschlüssel
07 3 20 000

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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