Standesamt Rittersheim

Anschrift

Standesamt Rittersheim
Neue Allee 2
67292 Kirchheimbolanden


Mail:
vg@kirchheimbolanden.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rittersheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 52) 4 00 42 00
E-Mail: vg@kirchheimbolanden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rittersheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rittersheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Rittersheim ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Rittersheim geboren sind.

Nachfolgend finden Sie mehrere allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Regel übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, jedoch können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamtsbüro Rittersheim die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Typen der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird zu mannigfaltige administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Rittersheim einen Ersatz ersuchen. Dafür sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rittersheim

Definition

Eine Trauung benennt eine anerkannte, gewöhnlich juristisch legale, verankerte Bestätigung einer Bindung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Verehelichung beim Standesamt Rittersheim einleiten und die dazu wichtigen Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Rittersheim auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dafür ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Trauung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Rittersheim berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Rittersheim zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Rittersheim

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Donnersbergkreis

Höhe
340 m ü. NHN

Fläche
26,36 km2

Einwohner
7893 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
299 Einwohner je km2

Postleitzahl
67292

Vorwahl
06352

KFZ Kennzeichen
KIB, ROK

Gemeindeschlüssel
07 3 33 039

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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