Standesamt Rittersdorf (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Rittersdorf (Rheinland-Pfalz)
Hubert-Prim-Straße 7
54634 Bitburg


Mail:
standesamt@bitburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rittersdorf (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bitburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rittersdorf (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rittersdorf (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Rittersdorf (Rheinland-Pfalz)geboren wurden, beim Standesamt Rittersdorf (Rheinland-Pfalz) beantragt werden.

Anbei einige wenige Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert die Behörde in Rittersdorf (Rheinland-Pfalz) die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedenartige Kategorien von Geburtsurkunden, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht zu verschiedene administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls das Dokument verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Rittersdorf (Rheinland-Pfalz) eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rittersdorf (Rheinland-Pfalz)

Definition

Eine Heirat beschreibt eine anerkannte, vorwiegend zulässig legale, gesicherte Kennzeichung einer Vereinigung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung bei der Behörde in Rittersdorf (Rheinland-Pfalz) erklären und die hierbei wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell beim Standesamt Rittersdorf (Rheinland-Pfalz) vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss in Folge dessen ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Heirat amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Rittersdorf (Rheinland-Pfalz) informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Rittersdorf (Rheinland-Pfalz)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm

Höhe
339 m ü. NHN

Fläche
47,55 km2

Einwohner
15.700 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
330 Einwohner je km2

Postleitzahl
54634

Vorwahl
06561

KFZ Kennzeichen
BIT, PRÜ

Gemeindeschlüssel
07 2 32 018

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Rittersdorf (Rheinland-Pfalz)

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