Standesamt Rieschweiler-Mühlbach

Anschrift

Standesamt Rieschweiler-Mühlbach
Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen


Mail:
standesamt@rieschweiler-muehlbach.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rieschweiler-Mühlbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rieschweiler-muehlbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rieschweiler-Mühlbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rieschweiler-Mühlbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Rieschweiler-Mühlbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Rieschweiler-Mühlbach geboren sind.

Hier sind zahlreiche allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. In der Praxis verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können ebenso die Eltern selbst die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Amt Rieschweiler-Mühlbach das Dokument aus. Man unterscheidet mannigfaltige Kategorien von Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird eingesetzt für verschiedene bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Rieschweiler-Mühlbach eine Ersatzurkunde ersuchen. Für diesen Zweck werden meistens persönliche Angaben sowie eine Identifikation, und auch die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rieschweiler-Mühlbach

Definition

Eine Heirat benennt eine erklärte, zumeist juristisch zulässige, belegte Grundlage eines Bündnisses beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Rieschweiler-Mühlbach einleiten und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu holen. Prinzipiell sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Rieschweiler-Mühlbach auftreten. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht in Rieschweiler-Mühlbach sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte eine Mitteilung der Behörde. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Rieschweiler-Mühlbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Rieschweiler-Mühlbach schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.