Standesamt Reich
Anschrift
Standesamt Reich
Brühlstraße 2
55469 Simmern / Hunsrück
Mail: standesamt@reich.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Reich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@reich.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Reich.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Reich
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Reich geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Reich beantragen.
Nachfolgend finden Sie mehrere Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der BRD sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Üblicherweise tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt erfassen.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamtsbüro Reich die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Sorten von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.
Einsatz
Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.
Wiederbeschaffung
Falls einmal die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Reich eine Duplikaturkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Reich
Definition
Eine Ehe verdeutlicht eine erklärte, weitgehend gesetzlich statthafte, gefestigte Bestätigung eines Beisammenseins mehrerer Personen.
Beschreibung
Die beiden Personen sind gehalten die Trauung beim Standesamt Reich einleiten und die dafür erforderlichen Anträge und Urkunden besorgen. Prinzipiell sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Reich vorsprechen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.
Die Voranmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen im Original eingereicht werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Reich berät Sie gerne.
Fristen
Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Reich zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen Zeit kosten kann.
Kosten
Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Reich
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Reich auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Simmern / Hunsrück.
Wegweiser:
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