Standesamt Ransbach-Baumbach

Anschrift

Standesamt Ransbach-Baumbach
Rheinstr. 50
56235 Ransbach-Baumbach


Mail:
standesamt@ransbach-baumbach.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ransbach-Baumbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 26 23) 8 61 45
E-Mail: standesamt@ransbach-baumbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ransbach-Baumbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ransbach-Baumbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Ransbach-Baumbach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Ransbach-Baumbach eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige zahlreiche Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamt Ransbach-Baumbach das Dokument aus. Es existieren verschiedenartige Arten von Geburtsdokumenten, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird gebraucht bei diverse Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Sollte das Dokument verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Ransbach-Baumbach einen Ersatz bitten. Zu diesem Zweck werden üblicherweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ransbach-Baumbach

Definition

Eine Trauung benennt eine dokumentierte, zumeist juristisch rechtmäßige, belegte Grundlage einer Beziehung zweier Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt in Ransbach-Baumbach aufnehmen und die dafür notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie selbst im Ransbach-Baumbach auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Ransbach-Baumbach antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss deswegen mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Verehelichung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen notwendig sein! Das Amt in Ransbach-Baumbach stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Ransbach-Baumbach zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Ransbach-Baumbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Westerwaldkreis

Höhe
300 m ü. NHN

Fläche
12,15 km2

Einwohner
7959 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
655 Einwohner je km2

Postleitzahl
56235

Vorwahl
02623

KFZ Kennzeichen
WW

Gemeindeschlüssel
07 1 43 062

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Ransbach-Baumbach

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