Standesamt Plein

Anschrift

Standesamt Plein
Schloßstr. 11
54516 Wittlich


Mail:
standesamt@stadt.wittlich.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Plein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 65 71) 17 11 48
E-Mail: standesamt@stadt.wittlich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Plein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Plein

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Pleingeboren wurden, beim Standesamt Plein beantragt werden.

Im Weiteren sind ein paar Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Üblicherweise führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch können auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Plein die Urkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Versionen von Geburtsurkunden, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt zu verschiedene Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern die Geburtsurkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Plein einen Ersatz bitten. Zu diesem Zweck werden meistens persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Plein

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine dokumentierte, meistenteils zulässig zulässige, gefestigte Kennzeichung einer Vereinigung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Plein erklären und die hierbei relevanten Papiere besorgen. Unbedingt müssen Sie direkt im Plein antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er die andere Person durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Plein sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu viele Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Aufnahme der Verehelichung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Stadtbüro in Plein beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Plein zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Plein

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Bernkastel-Wittlich

Höhe
160 m ü. NHN

Fläche
49,63 km2

Einwohner
19.345 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
390 Einwohner je km2

Postleitzahl
54516

Vorwahl
06571

KFZ Kennzeichen
WIL, BKS

Gemeindeschlüssel
07 2 31 134

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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