Standesamt Peterswald-Löffelscheid

Anschrift

Standesamt Peterswald-Löffelscheid
Corray 1
56856 Zell (Mosel)


Mail:
standesamt@vg-zell.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Peterswald-Löffelscheid vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 65 42) 7 01 28
E-Mail: standesamt@vg-zell.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Peterswald-Löffelscheid.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Peterswald-Löffelscheid

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Peterswald-Löffelscheid ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Peterswald-Löffelscheid geboren sind.

Nachstehend sind ein paar Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Amt Peterswald-Löffelscheid die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Kategorien von Geburtsdokumenten, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet für vielfältige Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Peterswald-Löffelscheid eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Peterswald-Löffelscheid

Definition

Eine Vermählung definiert eine amtliche, weitgehend legitim rechtmäßige, gefestigte Basis einer Bindung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Standesamt Peterswald-Löffelscheid erklären und die dazu wichtigen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell beim Amt in Peterswald-Löffelscheid auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht in Peterswald-Löffelscheid sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist erforderlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können andere Belege notwendig sein! Ihr Trauamt in Peterswald-Löffelscheid ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Peterswald-Löffelscheid zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Peterswald-Löffelscheid

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Cochem-Zell

Höhe
100 m ü. NHN

Fläche
44,95 km2

Einwohner
4086 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
91 Einwohner je km2

Postleitzahl
56856

Vorwahl
06542

KFZ Kennzeichen
COC, ZEL

Gemeindeschlüssel
07 1 35 092

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Peterswald-Löffelscheid

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