Standesamt Peterslahr

Anschrift

Standesamt Peterslahr
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald)


Mail:
standesamt@altenkirchen.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Peterslahr vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@altenkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Peterslahr.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Peterslahr

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Peterslahrgeboren wurden, beim Standesamt Peterslahr beantragt werden.

Im Folgenden sind einige wenige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Praxis tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, aber können auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Peterslahr die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Sorten der Geburtsbescheinigungen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht zu unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Peterslahr eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck werden gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Peterslahr

Definition

Eine Trauung bestimmt eine amtliche, zumeist legitim zulässige, festgemachte Form eines Bündnisses beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Peterslahr aufnehmen und die zu diesem Zweck relevanten Dokumente beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim Standesamt Peterslahr erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Peterslahr sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben notwendig sein! Ihr Amt in Peterslahr ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Peterslahr schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Peterslahr

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Altenkirchen (Westerwald)

Höhe
230 m ü. NHN

Fläche
10,98 km2

Einwohner
6255 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
570 Einwohner je km2

Postleitzahl
57610

Vorwahl
02681

KFZ Kennzeichen
AK

Gemeindeschlüssel
07 1 32 501

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Peterslahr

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