Standesamt Perscheid

Anschrift

Standesamt Perscheid
Rathausstraße 1
56281 Emmelshausen


Mail:
standesamt@stadt-emmelshausen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Perscheid vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-emmelshausen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Perscheid.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Perscheid

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Perscheid ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Perscheid geboren sind.

Nachfolgend finden Sie ein paar generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Generell vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, aber dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Amt Perscheid die Urkunde aus. Es gibt variantenreiche Arten von Geburtsnachweisen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet für unterschiedliche bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Perscheid eine Ersatzurkunde anfordern. Dafür sind erforderlich meistens persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Perscheid

Definition

Eine Heirat definiert eine begründete, meistens juristisch rechtmäßige, gefestigte Form einer Vereinigung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Vermählung beim Standesamt in Perscheid erklären und die dazu erforderlichen Papiere beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim Standesamt Perscheid antreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Perscheid sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Perscheid stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Perscheid

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Rhein-Hunsrück-Kreis

Höhe
450 m ü. NHN

Fläche
8,05 km2

Einwohner
4980 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
619 Einwohner je km2

Postleitzahl
56281

Vorwahl
06747

KFZ Kennzeichen
SIM, GOA

Gemeindeschlüssel
07 1 40 036

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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