Standesamt Partenheim

Anschrift

Standesamt Partenheim
Pariser Straße 75
55286 Wörrstadt


Mail:
standesamt@woerrstadt.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Partenheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@woerrstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Partenheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Partenheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Partenheim ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Partenheim geboren sind.

Hier sind verschiedene allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Praxis führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Partenheim die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Kategorien der Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet für vielfältige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Sofern das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Partenheim eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man in der Regel personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Partenheim

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine anerkannte, meistenteils juristisch erlaubte, festgemachte Erklärung eines Beisammenseins von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Verehelichung beim Standesamt in Partenheim einleiten und die hierbei relevanten Nachweise. beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell beim Standesamt Partenheim vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Partenheim sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können andere Unterlagen gewünscht sein! Das Stadtbüro in Partenheim ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Partenheim zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Partenheim

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Alzey-Worms

Höhe
210 m ü. NHN

Fläche
16,75 km2

Einwohner
8189 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
489 Einwohner je km2

Postleitzahl
55286

Vorwahl
06732

KFZ Kennzeichen
AZ

Gemeindeschlüssel
07 3 31 073

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

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