Standesamt Osburg

Anschrift

Standesamt Osburg
Untere Kirchstraße 1
54320 Waldrach


Mail:
standesamt@osburg.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Osburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@osburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Osburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Osburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Osburggeboren wurden, beim Standesamt Osburg beantragt werden.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Üblicherweise besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch können ebenso die Eltern selbst die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamtsbüro Osburg das Dokument aus. Es gibt variantenreiche Formen von Geburtsbescheinigungen, so wie die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird für vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Osburg eine Duplikaturkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens persönliche Angaben sowie eine Identifikation, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Osburg

Definition

Eine Ehe beschreibt eine amtliche, weitgehend rechtens erlaubte, gefestigte Kennzeichung eines Bündnisses zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Eheschließung beim Amt in Osburg anmelden und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Osburg vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Osburg antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen relevant sein! Ihr Standesamt in Osburg informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Osburg zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.