Standesamt Olsdorf

Anschrift

Standesamt Olsdorf
Hubert-Prim-Straße 7
54634 Bitburg


Mail:
standesamt@bitburg.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Olsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bitburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Olsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Olsdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Olsdorfgeboren wurden, beim Standesamt Olsdorf beantragt werden.

Im Folgenden sind einige wenige generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Praxis verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Olsdorf die Urkunde aus. Es bieten sich diverse Arten der Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Olsdorf eine neue Urkunde anfordern. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Olsdorf

Definition

Eine Heirat beschreibt eine bewiesene, meistenteils gerecht erlaubte, festgemachte Grundlage einer Verbindung mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt in Olsdorf erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Papiere besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich bei der Behörde in Olsdorf auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Olsdorf antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dafür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Ihr Amt in Olsdorf berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Olsdorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Olsdorf

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm

Höhe
339 m ü. NHN

Fläche
47,55 km2

Einwohner
15.700 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
330 Einwohner je km2

Postleitzahl
54634

Vorwahl
06561

KFZ Kennzeichen
BIT, PRÜ

Gemeindeschlüssel
07 2 32 018

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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