Standesamt Olsbrücken

Anschrift

Standesamt Olsbrücken
Hauptstraße 27
67697 Otterberg


Mail:
standesamt@otterberg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Olsbrücken vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@otterberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Olsbrücken.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Olsbrücken

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Olsbrücken ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Olsbrücken geboren sind.

Im Weiteren sind ein paar Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings können ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamtsbüro Olsbrücken die Urkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Formen von Geburtsdokumenten, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird eingesetzt zu mannigfaltige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern die Urkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Olsbrücken eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Olsbrücken

Definition

Eine Hochzeit definiert eine dokumentierte, vorwiegend zulässig statthafte, gestärkte Form einer Verbindung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt in Olsbrücken erklären und die dafür relevanten Unterlagen zu beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig beim Amt in Olsbrücken erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Olsbrücken antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Trauung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Olsbrücken beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.