Standesamt Oberwörresbach

Anschrift

Standesamt Oberwörresbach
Brühlstraße 16
55756 Herrstein


Mail:
standesamt@oberwoerresbach.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberwörresbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberwoerresbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberwörresbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberwörresbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Oberwörresbach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Oberwörresbach eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei mehrere allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. In der Praxis übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, aber dürfen auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamt Oberwörresbach die Geburtsurkunde aus. Es finden sich variantenreiche Formen der Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird eingesetzt zu diverse Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Oberwörresbach einen Ersatz ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberwörresbach

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine bewiesene, vorwiegend juristisch rechtmäßige, gestärkte Bestätigung einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Oberwörresbach anmelden und die hierfür relevanten Nachweise. holen. Grundsätzlich müssen Sie selber beim Standesamt Oberwörresbach erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Oberwörresbach antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für das Recht der Verehelichung verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Oberwörresbach berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Oberwörresbach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der zwingenden Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Oberwörresbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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