Standesamt Oberweiler-Tiefenbach

Anschrift

Standesamt Oberweiler-Tiefenbach
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken


Mail:
standesamt@lauterecken.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberweiler-Tiefenbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lauterecken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberweiler-Tiefenbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberweiler-Tiefenbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Oberweiler-Tiefenbachgeboren wurden, beim Standesamt Oberweiler-Tiefenbach beantragt werden.

Hier sind mehrere allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Üblicherweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Amt Oberweiler-Tiefenbach die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Sorten von Geburtsurkunden, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Sie wird bei diverse bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls das Dokument verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Oberweiler-Tiefenbach eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür benötigt man in der Regel persönliche Angaben und ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberweiler-Tiefenbach

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine anerkannte, gewöhnlich gesetzlich statthafte, verankerte Form einer Bindung von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt Oberweiler-Tiefenbach anzeigen und die zu diesem Zweck wichtigen Nachweise. erhalten. Generell sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Oberweiler-Tiefenbach vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser den anderen in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Oberweiler-Tiefenbach sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Verehelichung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Oberweiler-Tiefenbach berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Oberweiler-Tiefenbach zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Oberweiler-Tiefenbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Kusel

Höhe
169 m ü. NHN

Fläche
8,89 km2

Einwohner
1974 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
222 Einwohner je km2

Postleitzahl
67742

Vorwahl
06382

KFZ Kennzeichen
KUS

Gemeindeschlüssel
07 3 36 058

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Oberweiler-Tiefenbach

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