Standesamt Obersimten

Anschrift

Standesamt Obersimten
Exerzierplatzstr. 3
66953 Pirmasens


Mail:
standesamt@pirmasens.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Obersimten vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 31) 84 29 04
E-Mail: standesamt@pirmasens.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Obersimten.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Obersimten

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Obersimtengeboren wurden, beim Standesamt Obersimten beantragt werden.

Nachstehend sind verschiedene allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Normalerweise tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Obersimten die Urkunde aus. Es finden sich diverse Sorten von Geburtsurkunden, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Das Dokument wird benötigt für unterschiedliche administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Neubestellung

Falls die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Obersimten einen Ersatz beantragen. Hierfür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben und eine Identifikation, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Obersimten

Definition

Eine Heirat definiert eine erklärte, weitgehend juristisch legale, festgemachte Bestätigung eines Verbunds mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt Obersimten anzeigen und die hierbei erforderlichen Dokumente besorgen. Grundsätzlich sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Obersimten vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, die andere Person schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Heirat wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Obersimten beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Obersimten zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.