Standesamt Oberotterbach

Anschrift

Standesamt Oberotterbach
Königstraße 61
76887 Bad Bergzabern


Mail:
standesamt@bad-bergzabern.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberotterbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bad-bergzabern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberotterbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberotterbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Oberotterbach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Oberotterbach beantragen.

Hier einige einige wenige allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Generell erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, aber dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamtsbüro Oberotterbach das Dokument aus. Es bieten sich verschiedenartige Sorten von Geburtsbescheinigungen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird verwendet für unterschiedliche administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls die Geburtsurkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Oberotterbach eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten und eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberotterbach

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine dokumentierte, vorwiegend juristisch geregelte, belegte Form eines Bündnisses zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Standesamt in Oberotterbach erklären und die hierfür wichtigen Papiere besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich bei der Behörde in Oberotterbach auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Hochzeit wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Ihr Trauamt in Oberotterbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.