Standesamt Oberdiebach

Anschrift

Standesamt Oberdiebach
Am Burggraben 7
55411 Bingen am Rhein


Mail:
standesamt@bingen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberdiebach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 67 21) 18 43 06
E-Mail: standesamt@bingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberdiebach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberdiebach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Oberdiebach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Oberdiebach beantragen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Meistens führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Amt Oberdiebach das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Typen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt zu verschiedene Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Oberdiebach eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberdiebach

Definition

Eine Trauung definiert eine anerkannte, zumeist juristisch rechtmäßige, belegte Erklärung einer Beziehung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung beim Standesamt in Oberdiebach anzeigen und die hierfür unerlässlichen Papiere erhalten. Generell sollten Sie selbst bei der Behörde in Oberdiebach antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Oberdiebach antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Heirat wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere gewünscht sein! Das Trauamt in Oberdiebach berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der notwendigen Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Oberdiebach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Mainz-Bingen

Höhe
89 m ü. NHN

Fläche
37,71 km2

Einwohner
25.757 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
683 Einwohner je km2

Postleitzahl
55411

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
MZ, BIN

Gemeindeschlüssel
07 3 39 005

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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