Standesamt Oberarnbach

Anschrift

Standesamt Oberarnbach
Kirchenstr. 41
66849 Landstuhl


Mail:
standesamt@landstuhl.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberarnbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 71) 8 31 21
E-Mail: standesamt@landstuhl.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberarnbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberarnbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Oberarnbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Oberarnbach geboren sind.

Hier sind verschiedene allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. In der Regel erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Oberarnbach die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Kategorien von Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Oberarnbach einen Ersatz bitten. Dafür benötigt man üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberarnbach

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine anerkannte, meistens gerecht erlaubte, festgemachte Form eines Verbunds zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Standesamt Oberarnbach aufnehmen und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt beim Standesamt Oberarnbach erscheinen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Oberarnbach antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Anmeldung der Hochzeit wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen gefordert sein! Das Standesamt in Oberarnbach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Oberarnbach schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.